Pflegeberatung in Potsdam
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Sie suchen eine Pflegeberatung in Potsdam? Wir führen speziell den gesetzlich geregelten Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Er richtet sich vor allem an Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden.
Der Termin soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige praktisch unterstützen. Wir besprechen Ihre konkrete Situation, beantworten Fragen und zeigen Möglichkeiten auf, die Pflege zu erleichtern oder sicherer zu gestalten.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungsbesuch grundsätzlich einmal pro Halbjahr abzurufen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können die Beratung auf Wunsch zusätzlich vierteljährlich nutzen.