Für pflegebedürftige Menschen zuhause – von der Pflegekasse mitfinanziert.
Was sind Betreuungsleistungen?
Betreuungsleistungen unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag und entlasten pflegende Angehörige. Sie umfassen Gesellschaft leisten, Begleitung bei Aktivitäten und Hilfe im Haushalt.
Pflegeservice Wiku ist anerkannter Anbieter – die Kosten werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
Grundlage: § 45b SGB XI, gültig ab 01.01.2025.
Häufige Fragen
Wie wird abgerechnet?
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Was wird geleistet?
Gesellschaft & Gespräche, Begleitung bei Spaziergängen und Terminen, Unterstützung im Haushalt, Aktivierung und Beschäftigung.
Kann ich den Betrag aufstocken?
Ja – bis zu 40 % des nicht genutzten Pflegesachleistungsbudgets können für Betreuungsleistungen umgewandelt werden.
Auf einen Blick
Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI – 10 Jahre durchgehend Bestnote 1,0.