Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI

Betreuung & Alltagsbegleitung
Unterstützung im täglichen Leben.

Für pflegebedürftige Menschen zuhause – von der Pflegekasse mitfinanziert.

Was sind Betreuungsleistungen?

Alltagsbegleitung & Entlastung

Betreuungsleistungen unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag und entlasten pflegende Angehörige. Sie umfassen Gesellschaft leisten, Begleitung bei Aktivitäten und Hilfe im Haushalt.

Pflegeservice Wiku ist anerkannter Anbieter – die Kosten werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.

Entlastungsbetrag ab 01.01.2025

Ab Pflegegrad 1 – für alle Pflegegrade gleich
131 € monatlich – bis zu 1.572 € jährlich
Zweckgebunden – für anerkannte Betreuungsleistungen
Nicht genutzte Beträge bis 30.06. des Folgejahres übertragbar
Keine direkte Auszahlung – Erstattung gegen Nachweis

Grundlage: § 45b SGB XI, gültig ab 01.01.2025.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten

Wie wird abgerechnet?

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Was wird geleistet?

Gesellschaft & Gespräche, Begleitung bei Spaziergängen und Terminen, Unterstützung im Haushalt, Aktivierung und Beschäftigung.

Kann ich den Betrag aufstocken?

Ja – bis zu 40 % des nicht genutzten Pflegesachleistungsbudgets können für Betreuungsleistungen umgewandelt werden.

Auf einen Blick

Ab Pflegegrad 1
131 € monatlich (ab 2025)
Kassenfinanziert
Alle Kassen zugelassen
Direkte Abrechnung
Übertragbar bis 30.06. Folgejahr

Wir beraten Sie gerne – telefonisch oder bei Ihnen zuhause.

Jetzt anfragen 0331 967 88 70
Geprüfte Qualität

Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI – 10 Jahre durchgehend Bestnote 1,0.

Weitere Leistungen

→ Häusliche Krankenpflege → Verhinderungspflege → Pflegeberatung §37.3