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Pflegedienst in Potsdam

Verhinderungspflege

Wenn die bisherige Pflegeperson z.B. wegen Krankheit oder eines Erholungsurlaubs die Pflege vorübergehend nicht ausüben kann, treten die Pflegekassen mit der sogenannten „Verhinderungspflege” (Ersatzpflege) ein.

Werden die Pflegeleistungen der Verhinderungspflege z.B. durch einen amb. Pflegedienst erbracht, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bis maximal 1.612 € im Kalenderjahr. 

 

Die Ersatzpflege kann für maximal 42 Tage(6 Wochen) im Jahr in Anspruch genommen werden. Bevor diese Art der Pflege beantragt wird, muss die Pflegekraft die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung versorgt haben.

Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann um bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget erhöht werden – sofern das Kurzzeitpflegegeld in dem Jahr noch nicht aufgebraucht ist.

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